Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen der Markant Handels- und Industriewaren-Vermittlungs AG für die digitale Bereitstellung von Produktbildern durch Industriepartner

1. Anwendungsbereich

  1. Diese Nutzungsbedingungen, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist, gelten zwischen dem Industriepartner (in der Folge: Lieferant) und der Markant Handels- und Industriewaren-Vermittlungs AG („Markant“) betreffend der Bereitstellung von Produktbildern durch den Lieferanten und deren Bearbeitung und Nutzung durch Markant. Diese können jederzeit unter https://mmb-qm-markant-net.markant.services/nutzungsbedingungen/ aufgerufen werden. 
  2. Diese Nutzungsbedingungen finden Anwendung, sobald Produktbilder durch Upload zur Verfügung gestellt werden. 
  3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Lieferanten, z.B. Einkaufsbedingungen, sowie Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen haben nur Gültigkeit, soweit sie von Markant schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferbedingungen des Lieferanten nicht ausdrücklich widersprochen worden ist. 

2. Nutzungsrechte

  1. Der Lieferant versichert, alle Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und sonstige Leistungsschutzrechte an den von ihm bereitgestellten Produktbildern zu besitzen. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat der Lieferant entsprechende Verwertungsrechte. 
  2. Der Lieferant gewährt der Markant an den Produktbildern ein einfaches, zeitlich unbegrenztes, weltweites, übertragbares Nutzungsrecht nach den nachfolgenden Regelungen. 
  3. Markant erhält das Recht zur Vervielfältigung, Veröffentlichung, Anzeige, Speicherung, Nutzung und Änderung der Produktbilder, Eingliederung der Produktbilder in die Inhalte Dritter und zur entgeltlichen Verteilung an Handelspartner der Markant und andere Nutzer von PIM, jeweils in Übereinstimmung mit den Regelungen dieser Nutzungsbedingungen. 
  4. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass das der Markant eingeräumte Nutzungsrecht auch die entgeltliche Einräumung von Nutzungsrechten an den Produktbildern an die Nutzer von PIM umfasst.  

3. Anforderungen an Produktbilder

  1. Der Lieferant ist für die Inhalte der Produktbilder allein verantwortlich. Er ist insbesondere verpflichtet, sicherzustellen, dass die Produktbilder die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Die Produktbilder  
    – müssen zutreffend, vollständig und angemessen aktuell sein,  
    – dürfen nicht verleumderisch oder geschäftsschädigend sein, 
    – dürfen keine Viren, Würmer, Trojaner oder andere schädliche Softwarecodes enthalten, 
    – dürfen keine personenbezogenen Daten enthalten oder damit in Verbindung stehen,  
    – dürfen nicht gegen sonstiges geltendes Recht oder sonstige gesetzliche Regelungen, Verordnungen oder andere zwingende Vorschriften verstossen, wobei sowohl das Recht des Sitzes des Lieferanten als auch das Recht der Bundesrepublik Deutschland relevant ist. 
  2. Machen Dritte gegenüber der Markant Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, weil Produktbilder des Lieferanten Rechte Dritter verletzen sollen, so wird der Lieferant Markant unverzüglich von diesen Ansprüchen freistellen, Markant bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und Markant von den Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Dies gilt aber nur dann, wenn Markant den Lieferanten über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Lieferanten ermöglicht, auf Kosten des Lieferanten – soweit möglich – alle gerichtlichen und aussergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Die Freistellung umfasst insbesondere Schadensersatzansprüche, Bussgelder, Strafzahlungen, Kosten und Auslagen, sowie zur Rechtsverteidigung angemessene Anwaltskosten. 
  3. Abs. (2) gilt entsprechend, wenn Dritte aus einem angeblichen Verstoss gegen die Anforderungen nach Abs. (1) Ansprüche gegen Markant geltend machen.

4. Rechtswahl/Gerichtsstand

  1. Für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung gilt, soweit gesetzlich zulässig, der Gerichtsstand Offenburg, Deutschland als vereinbart. Es findet ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) vom 11. April 1980 Anwendung.  
  2. Sofern diese Nutzungsbedingungen in einer anderen als der deutschen Sprache abgerufen werden, ist die deutsche Fassung für das Nutzungsverhältnis massgebend.